Aktuelles

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Aufhebung Nachtangelverbot in Baden-Württemberg

Endlich ist es soweit und das Fischereigesetz von Baden-Württemberg wurde aktualisiert. Für unsere aktiven Mitglieder = Flussfischer, bedeutet dies, dass ab sofort in den von uns bewirtschafteten Kocherabschnitten kein Nachtangelverbot mehr besteht. Für alle anderen Gewässer gelten weiterhin die in den Fangunterlagen aufgeführten Angelzeiten.