Vereinsgewässer
Flüsse. Bäche. Seen.
Gewässergrenzen zum Download:
Kocher:
Hirschfeldpark Oedheim
Oedheim – Degmarn
Degmarn
Kochertürn-Stein
Stein – Neuenstadt
Lammbrücke bis BAB A6 Neuenstadt
Kochersteinsfeld
Neckar:
Osthafen Heilbronn
Spitalwasser Heilbronn
Seeanlage Stein:
Seeanlage Stein
Seckach:
Möckmühl – Roigheim
Heilbronner Seen:
Heilbronner Seen
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Zu befischende Gewässer mit Flußfischer-Fangbuch:
Kocher, Markung Hardthausen:
Von der oberen Kocherbrücke in Kochersteinsfeld beidufrig flußaufwärts bis zur Grenztafel auf Markung Möglingen. Im rechtsseitigen Paralellgerinne, ca. 100/150 m vor der unteren Grenze, darf nicht gefischt werden.
Kocher, Markung Neuenstadt, Degmarn und Oedheim
Beidufrig, von ca. 500m oberhalb der Eisenbahnbrücke Bürg flußabwärts bis untere Grenze Fischwasser„Heil“. Im Privatwasser „Heil“ (von grüner Hütte flussabwärts bis Musikerheim) darf nicht gefischt werden!
Im Kanal des E-Werkes Kochertürn darf die Strecke zwischen der Grenztafel oberhalb des E-Werkes bis zur Kocherbrücke nicht befischt werden. Vom 1. Okt. bis 15. Jan. darf von der Lammbrücke Neuenstadt bis Wehr Kochertürn, an Sonn- u. Feiertagen, vormittags nicht gefischt werden. Betreten der Insel oberhalb der Eisenbahnbrücke Bürg ist verboten. Grenztafeln vorhanden.
Neckar-Spitalwasser, Heilbronn:
Vom Wehr des E-Werkes unterhalb der Neckarstraße flußabwärts bis Einlauf Wilhelmskanal. Grenztafeln vorhanden.
Osthafen, Heilbronn:
Laut Hafenverordnung darf am Ostufer nur von der Mündung in den Neckar bis zur Nordgrenze des Betriebsgeländes der Fa. Kronimus und vom Westufer nur vom Hafenende beim EVS-Einlauf bis einschließlich des städtischen Schwergutumschlagplatzes gefischt werden. Vom Schwergutumschlagplatz aus darf nur wenn kein Be- und Entladebetrieb stattfindet gefischt werden. Vom Betriebsgelände der Fa. SER, darf nur fischen wer berechtigt ist (blauer Berechtigungungsausweis!). Gefischt werden darf ganztägig. Finden Be- und Entladearbeiten statt, so ist dieser Bereich großräumig zu meiden.
Im Spitalwasser und Osthafen ist das Fischen nur vom Ufer aus gestattet. Das Angeln von Stegen, Schiffen, Pontons etc. ist nicht erlaubt.
Allgemeines:
Während unserer Kameradschaftsfischen an See und Kocher, sowie an allen im Terminkalender aufgeführten Arbeitseinsätzen, darf an allen Gewässern bis 13.00 Uhr nicht geangelt werden.
Grundsätzlich zu beachten:
Jahresfischereisc
Werden bei der Ausübung der Fischerei versehentlich gegenüber Dritten Schäden verursacht, wie z.B. Fenster von im Osthafen liegenden Booten durch Blei oder Köder beschädigt, ist dies unverzüglich zu melden; ggf. ist die Polizei zu unterrichten.
Fangbegrenzungen und Begehungen Neckar und Kocher:
Gefischt werden kann täglich ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang (Ausnahme: Aalfischen bis 01.00 Uhr), mit 2 Ruten. Schonmaße und Schonzeiten sind zu beachten.
Im Neckar (Osthafen + Spitalwasser) und Kocher dürfen im Jahr nicht mehr als insgesamt 20 Karpfen, 10 Raubfische (Hecht, Zander) gefangen werden (pro Tag max. 3 Edelfische), gilt auch für Aale. Laut Erlaß des Regierungspräsidium Stuttgart sind am Kocher jährlich 15 Begehungen gestattet
Fangbegrenzung für „Weißfische“
„Weißfische“ sind alle Fischarten außer Edelfische und Aal. Im Jahr dürfen max. 200 „Weißfische“ (max. 10 pro Tag) gefangen werden. Köderfische gelten als Weißfische. Gefangene „Weißfische“ sind sofort in die Fangliste einzutragen!
Jetzt wird sich der Eine oder Andere fragen, welcher Fisch in die Kategorie „Weißfisch“ fällt. Dies sind u. a. nachfolgende Fischarten: Aland, Brachse, Barbe, Barsch, Döbel, Giebel, Gründling, Güster, Hasel, Karausche, Moderlieschen, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Ukelei, Zope. Für Schwarzmeergrundel, Kesslergrundel, Waller/Wels bestehen keine Fangbegrenzungen.
Seckach Fluß-Strecke Markung Möckmühl, Heilbronner Seen und Seeanlage Stein a.K.:
Angeln nur mit zusätzlich zu erwerbenden Saisonkarten erlaubt. Diese können an den offiziellen FVH-Terminen erworben werden. Nur aktive FVH-Mitglieder dürfen diese Karten erwerben.